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Vierzehn Kandidaten für neun Plätze

Die neue Mitarbeitervertretung

Das Evangelische Dekanat Bergstraße hat eine neue Mitarbeitervertretung (MAV). 14 Mitarbeitende hatten kandidiert, neun Plätze waren zu vergeben.

In dem Gremium, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertritt, gibt es drei neue Gesichter. Helmuth Degenhardt (Hausmeister in der Gemeinde Auerbach) Ebba Röhrig (Sekretärin im Haus der Kirche Heppenheim) und Monika Schader (Hauswirtschafterin in der Kita Lerchengrund in Auerbach) wurden erstmals gewählt. Bruno Ehret (Dekanatsjugendreferent im Haus der Kirche Heppenheim), Maria Fischer (Kindertagesstättenleiterin in Heppenheim), Ewald Gleich (Gemeindekrankenpfleger in der Diakoniestation Bensheim-Zwingenberg), Carmen Scheppers (Erzieherin in der Kita Elmshausen), Arik Siegel (Gemeindepädagoge in Auerbach und Gronau-Zell) sowie Elke Thielmann (freigestelltes Mitglied der Gesamt-MAV in der EKHN) sind bereits seit einer oder mehreren Wahlperiode Mitglied der MAV, die alle vier Jahre gewählt wird.

Von 952 Wahlberechtigten gaben 374 ihre Stimme ab. Die Wahlbeteiligung betrug 39 Prozent. Sie ist gegenüber der letzten MAV-Wahl leicht gesunken. Da es zahlreiche Dienststellen im Dekanat gibt -  von Seeheim im Norden bis Gorxheimertal im Süden – erfolgte die Abstimmung per Briefwahl.

Bei der konstituierenden Sitzung der neuen MAV im Heppenheimer Haus der Kirche wurde Elke Thiemann als Vorsitzende bestätigt. Dies wurde als Vertrauensbeweis für ihre bisherige Arbeit der MAV-Vorsitzenden gewertet.

Der Wahlvorstand,  für den sich Sabine Allmenröder, Stefanie Becker, Edith Eiermann, Sabina Geiger und  Antje Geiß zur Verfügung gestellt hatten,musste in den vergangenen Monaten große organisatorische Herausforderungen  bewältigen. Er musste unter anderem die Wahlliste erstellen, die Briefwahlunterlagen verschicken und die Stimmzettel auszählen.

Was macht die MAV?

Die Mitarbeitervertretung fördert die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sie tritt für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft ein und sie vertritt die Sorgen, Nöte und Beschwerden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die MAV fördert die Eingliederung ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schwerbehinderter und sonstiger hilfs- und schutzbedürftiger Personen in den Dienststellen. (§ 33 MAVG). Sie tritt dafür ein und achtet darauf, dass die geltenden arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen eingehalten werden. (§ 33 d MAVG)

Die MAV kann von sich aus personelle und soziale Maßnahmen bei der Dienststellenleitung anregen bzw. beantragen und gegebenenfalls die Anordnung einer gewünschten sozialen Maßnahme über die Schlichtungsstelle beantragen. (§ 42 und § 52.2 g MAVG). Sie  wirkt mit in organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten: bei der Aufstellung und Änderung von Stellenplänen, Organisationsplänen, bei der Errichtung oder Aufhebung von Stellen, bei der Veränderung von Dienststellen und bei der Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs. (§ 38 MAVG)

Die MAV muss zustimmen bei sozialen und personellen Angelegenheiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bestimmt mit in personellen Angelegenheiten, z.B. bei Einstellungen, ordentlichen Kündigungen, Ein- und Höhergruppierungen, bei der Festlegung von Beurteilungsgrundsätzen und bei der Erstellung von Sozialplänen. (§ 36, § 37 und § 39 MAVG)


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