Kita Gronau: Kindergartenordnung

Auszug aus der Kindergartenordnung der Kindertagesstätte Gronau 
(Stand August 2025)

1. Aufnahmebedingungen

Die Aufnahme des Kindes erfolgt zum Ersten eines Monats nach den Kriterien, die der Träger im Benehmen mit dem Kindergartenausschuss und der Leitung der Tageseinrichtung für Kinder festgelegt hat und nach freien Kapazitäten der Tageseinrichtung. Die Konzeption der Tageseinrichtungen für Kinder in der EKHN beruht auf den Leitlinien der EKHN in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können in die Tageseinrichtung aufgenommen werden, wenn ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann und die notwendigen Rahmenbedingungen vorhanden sind.

Über Abschluss und Beendigung (Kündigung) entscheidet der Kirchenvorstand. Kündigungsfrist ist sechs Wochen zum Monatsende. Abmeldungen durch die Eltern können nur zum Monatsende erfolgen und müssen sechs Wochen vorher schriftlich vorliegen. Für Kinder, die im Herbst zur Schule kommen, endet der Vertrag zum 31.07. des Jahres der Einschulung.

2. Beitragssätze  - Stand: 01.08.2026

Beitragssätze Regelplatz (Kinder zwischen 3-6 Jahre) :

Modul I
 
 Modul II
 
 Modul III
 
Grundbeitrag
7:30-12:30
     Mittagsessen-Betreuung
12:30-14:30
     Nachmittag
14:30-16:00
   Freistellung    50,00 €    75,00 €

Die Essenspauschale von 74 € wird zusätzlich eingezogen.

Beitragssätze U3 (Kinder unter 3 Jahren):

Modul I
 
 Modul II
 
 Modul III
 
Kernzeit
7:30-12:30
 Mittagsessern-Betreuung
12:30-14:30
 Nachmittag
14:30-16:00
 222,50 € 89,00 €   67,00 €

Die Essenspauschale von 72 € wird zusätzlich eingezogen.
Die Betreuung am Nachmittag und das Mittagessen kann nur dann gebucht werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.

Die gebuchten Module gelten jeweils für 6 Monate als verbindlich und können mit sechswöchiger Voranmeldefrist geändert werden.